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Grundbuchauszug Muster: so ist das Grundbuch aufgebaut

Jedes Grundbuchblatt hat dieselben fünf Teile: Aufschrift, Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I bis III. Hier sehen Sie ein Muster mit erfundenen Daten und lesen, was in welchem Teil steht.

Amtsgericht Musterstadt

Grundbuch von Musterstadt

Blatt 4711

Bestandsverzeichnis

Lfd. Nr.Gemarkung, Flur, FlurstückWirtschaftsart und LageGröße
1Musterstadt, Flur 3, Flurstück 112/4Gebäude- und Freifläche, Lindenweg 7612 m²

Erste Abteilung

Lfd. Nr.EigentümerGrundstückGrundlage der Eintragung
1Max Mustermann, geb. 04.11.19481Auflassung vom 02.03.1989, eingetragen am 17.05.1989
2Erika Mustermann, geb. 12.08.19741Erbfolge, Erbschein vom 09.01.2024, eingetragen am 26.02.2024

Zweite Abteilung

Lfd. Nr.GrundstückLasten und Beschränkungen
11Geh- und Fahrrecht für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 112/5. Bewilligung vom 14.06.1990, eingetragen am 30.07.1990.

Dritte Abteilung

Lfd. Nr.GrundstückBetragHypotheken, Grundschulden
11150.000,00 EURGrundschuld ohne Brief für die Musterbank AG, Musterstadt. 15 % Jahreszinsen. Eingetragen am 11.04.2024.
Muster mit erfundenen Daten. Echte Auszüge sind länger und tragen Siegel und Datum des Grundbuchamts.

Was in welchem Teil steht

Aufschrift
Das Deckblatt. Es nennt das Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und die Blattnummer – die Adresse des Blatts im Grundbuch.
Bestandsverzeichnis
Das Grundstück selbst: Gemarkung, Flur und Flurstück, die Nutzungsart, die Lage und die Größe. Auch Rechte, die mit dem Grundstück verbunden sind, etwa ein Wegerecht über das Nachbargrundstück, stehen hier.
Abteilung I
Die Eigentümer und warum sie es sind: Kauf (Auflassung), Erbfolge, Schenkung. Mehrere Eigentümer stehen mit ihren Anteilen.
Abteilung II
Lasten und Beschränkungen, die keine Geldschulden sind: Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch, Wohnrecht, Vorkaufsrecht, Vermerke wie Zwangsversteigerung oder Nacherbfolge.
Abteilung III
Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken mit Betrag und Gläubiger, meist die finanzierende Bank.

So lesen Sie den Grundbuchauszug richtig

  • Rot unterstrichen heißt gelöscht. Gelöschte Eintragungen bleiben lesbar, das Grundbuchamt „rötet“ sie. Im Muster ist der frühere Eigentümer gerötet.
  • Die laufende Nummer verbindet. Die Spalte „Grundstück“ in den Abteilungen verweist auf die Nummer im Bestandsverzeichnis.
  • Der Rang folgt der Reihenfolge. Wer weiter oben in Abteilung II oder III steht, geht im Zweifel vor.
  • Eine Grundschuld kann stehen bleiben, obwohl der Kredit längst bezahlt ist. Gelöscht wird sie erst auf Antrag mit Löschungsbewilligung der Bank.

Beispiel-Auszug mit Erklärung als PDF

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