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Was kostet ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuchamt berechnet 10 € für den einfachen und 20 € für den beglaubigten Ausdruck. Über grundbuch.express kommen 29,90 € Servicepreis hinzu – dafür ermitteln wir das Amt, stellen den Antrag und übernehmen den Schriftverkehr.

Die Gebühren des Grundbuchamts

Was ein Ausdruck aus dem Grundbuch kostet, legt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest. Die Beträge gelten bundesweit, egal in welchem Bundesland die Immobilie liegt.

Gebühren des Grundbuchamts
Leistung des GrundbuchamtsGebühr
Einsicht vor Ort mit berechtigtem Interessegebührenfrei
Einfacher Ausdruck unbeglaubigt10,00 €
Amtlicher Ausdruck beglaubigt, für Notar, Bank, Gericht20,00 €

Unser Servicepreis: 29,90 €

Der Preis gilt je Grundbuchauszug, inklusive Mehrwertsteuer. Darin steckt alles, was zwischen Ihrer Adresse und dem fertigen Antrag liegt:

  • Zuständiges Grundbuchamt aus der Adresse ermitteln
  • Formale Vorprüfung durch Fachleute
  • Antragstellung und Schriftverkehr mit dem Amt
  • Kundenportal mit Status, Rechnung und Nachrichten
  • Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Was Sie insgesamt zahlen

Gesamtkosten über grundbuch.express
PostenEinfachBeglaubigt
Servicepreis inkl. MwSt.29,90 €29,90 €
Gebühr des Grundbuchamts10,00 €20,00 €
Zusammen39,90 €49,90 €

Weitere Dokumente wie die Flurkarte oder die Teilungserklärung wählen Sie im selben Antrag dazu. Jedes hat seinen eigenen Preis, den Sie im Formular vor dem Absenden sehen.

Kann ich den Grundbuchauszug kostenlos anfordern?

Nein – kostenlos ist nur die Einsicht vor Ort. Dafür gehen Sie zum zuständigen Grundbuchamt, legen Ihr berechtigtes Interesse dar und lesen das Grundbuchblatt dort. Einen Ausdruck zum Mitnehmen, Verschicken oder Vorlegen bei Notar und Bank gibt es nur gegen die Gebühr. Angebote, die einen „kostenlosen Grundbuchauszug“ versprechen, rechnen den Preis an anderer Stelle ab.

Einfach oder beglaubigt: was brauchen Sie?

Für den eigenen Überblick, etwa im Erbfall oder vor einem Gespräch mit dem Makler, reicht der einfache Ausdruck. Notar, Bank und Gericht verlangen meist den amtlichen, beglaubigten Ausdruck. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Stelle nach, die den Auszug sehen will.

Häufige Fragen zu den Kosten

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Sie zahlen unseren Servicepreis von 29,90 € je Grundbuchauszug und die Gebühr, die das Grundbuchamt für den Ausdruck berechnet. Kein Abo, keine Grundgebühr, keine Kosten für das Kundenportal.

Warum kostet der Service mehr als das Grundbuchamt?

Weil wir die Arbeit vor und nach dem Antrag übernehmen: das zuständige Amt ermitteln, den Antrag formal prüfen und einreichen, Rückfragen des Amts beantworten und Sie im Kundenportal auf dem Laufenden halten. Wer das selbst erledigt, zahlt nur die Amtsgebühr.

Unterscheiden sich die Gebühren je nach Bundesland?

Nein. Die Gebühren für Ausdrucke aus dem Grundbuch regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich: 10 € für den einfachen, 20 € für den amtlichen Ausdruck.

Ist die Grundbucheinsicht kostenlos?

Die Einsicht vor Ort beim Grundbuchamt ist gebührenfrei, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Sie sehen das Grundbuchblatt dann am Bildschirm oder auf Papier, nehmen aber nichts mit. Für einen Ausdruck berechnet das Amt 10 € oder 20 €.

Wie bezahle ich?

Per PayPal oder auf Rechnung. Den Gesamtbetrag unseres Service sehen Sie im Formular vor dem Absenden.

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